Maklervertrag / Provisionsvereinbarung
zwischen
Päschel Immobilien
Daniel Päschel
Coburger Straße 13
96476 Bad Rodach
– nachfolgend „Makler“ –
und dem Interessenten der Immobilie
– nachfolgend „Kunde“ –
§1 Vertragsgegenstand
Der Makler weist dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über die auf dieser Website dargestellte Immobilie nach bzw. vermittelt einen entsprechenden Kaufvertrag.
Mit der Anforderung des Exposés und der Übermittlung seiner Kontaktdaten kommt zwischen dem Kunden und dem Makler ein Maklervertrag in Textform gemäß § 656a BGB zustande.
§2 Provisionsanspruch
Kommt aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kaufvertrag über die angebotene Immobilie zustande, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Maklerprovision.
Die Provision beträgt:
3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
sofern im Exposé oder im Kaufvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
§3 Vorkenntnis
Ist dem Kunden die angebotene Immobilie bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen.
Unterbleibt ein entsprechender Hinweis, gilt das Objekt als durch den Makler nachgewiesen.
§4 Weitergabe von Informationen
Die vom Makler übermittelten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen ohne Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden.
Erfolgt eine Weitergabe und kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande, bleibt der Provisionsanspruch des Maklers bestehen.
§5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt.
§6 Haftung
Die Angaben zur Immobilie beruhen auf Informationen des Eigentümers bzw. Dritter.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Makler nicht übernommen.
§7 Schlussbestimmungen
Dieser Maklervertrag kommt in Textform zustande, sobald der Kunde das Exposé anfordert und den Maklervertrag akzeptiert.
Es gilt deutsches Recht.